Sicherheitsschulung
Wichtige Regeln für Ihre Sicherheit

Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber und die Sicherheitsmassnahmen bei der Verwendung von Maschinen und Fahrzeugen wird gemäss Obligationenrecht OR Art. 328, das Arbeitsgesetz ArG Art. 6 und das Unfallversicherungsgesetz UVG Art. 82 wie folgt definiert: «Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen sind.»

Unsere Pressen sind nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Doch grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass an einem Arbeitsmittel eine Gefährdung vorhanden ist, sobald Zugang zu beweglichen, unter Druck oder unter Spannung stehenden Stellen (z.B. Kolbenstange eines unter Druck stehenden Pneumatikzylinders oder einer gespannten Feder) vorhanden ist. Somit können bei unsachgemässer Verwendung Gefahren für Leben und Gesundheit oder Beschädigungen an der Presse oder anderer Sachwerte entstehen.

Entsorgungstechnik
Naemi Dimmeler
Kundendienst
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Kostenlose Schulung direkt vor Ort

Wie können Sie die Sicherheit Ihrer ArbeitnehmerInnen oder Mitarbeitenden garantieren? Sicher ist die korrekte Nutzung und Bedienung ein wesentlicher Schritt. Damit dies konstant – beispielsweise auch nach einem Mitarbeiterwechsel – gewährleistet ist, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Schulung. Melden Sie sich dafür bei uns. Ein Anruf oder E-Mail genügt, um einen Termin mit einem unserer Servicetechniker zu vereinbaren, der dann bei Ihnen vor Ort alles Notwendige vermittelt.

Beim Bedienen einer Presse beachten Sie dringend für die maximale Sicherheit im Alltag unsere vier Sicherheitshinweise!

4 Sicherheitshinweise beim Umgang der Presse

1.
1.SCHALTER "NOT-AUS"

Maschinenschutzeinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden. Im Gefahrenfall den NOT-AUS-Schalter drücken. Die Maschine stoppt sofort.

2.
2.WICHTIG: PERSONAL SCHULEN!

Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf mit der Presse arbeiten. Das Lesen der Bedienungsanleitung ist Pflicht.

3.
3.WER DARF DIE MASCHINE BEDIENEN?

Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Umrüsten und Warten sind klar festzulegen. Nur so werden Fehlhandlungen - insbesondere in Gefahrensituationen - vermieden.

4.
4.DRINGEND MATERIALART BEACHTEN!

Die Presse darf nur für das Verpressen von Materialien verwendet werden, die ausschliesslich in der Bedienungsanleitung aufgelistet sind.

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