Entsorgung Sonderabfall
Diverse Batterien als Symbol für Sonderabfall

Entsorgung Sonderabfall

Sonderabfälle sind umweltschädlich und gefährlich und erfordern aufgrund ihrer Zusammensetzung, der chemisch-physikalischen oder biologischen Eigenschaften umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen. Sie dürfen auf keinen Fall im Abfall, Abwasser oder in der Natur entsorgt werden sondern gehören separat entsorgt. Kleinmengen können bei Sammelstellen oder im Fachhandel zurückgegeben werden. Grössere Mengen müssen über spezialisierten Sammelstellen oder Sonderabfallfirmen entsorgt werden.

GHS-Kennzeichnung und ihre Bedeutung

Die mit einem der folgenden Zeichen gekennzeichneten Produkte gehören defintiv in die Sonderabfall Entsorgung:

Notfallnummer 145 (24h Betrieb) 

Rufen Sie Tox Info Suisse an, wenn die Gefahr einer Vergiftung besteht oder jemand Symptome einer Vergiftung zeigt.

GHS-Kennzeichnung Sonderabfall

Allgemeine Grundsätze

Bei der Entsorgung Sonderabfall sind folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Abfallvermeidung hat Vorrang vor Abfallverwertung und Abfallbeseitigung. Sonderabfälle sind soweit möglich getrennt zu sammeln.
  2. Anfallende Sonderabfälle sind genau zu kennzeichnen und zu deklarieren.
  3. Kein Überkleben oder Überschreiben der vorhandenen Behälterkennzeichnung (Etiketten).
  4. Abfallbehälter sind ausschliesslich mit der Abfallart zu befüllen, für welche die Behälter zugelassen sind.
  5. Die Befüllung der Abfallbehälter darf 90 % des Fassungsvermögens nicht übersteigen. Der Inhalt der Abfallbehälter darf auch bei hochsommerlichen Temperaturen nicht austreten (Volumenvergrösserung durch Ausdehnung der Stoffe beachten).
  6. Zu entsorgende Behälter müssen aussen sauber und frei von anhaftenden Chemikalien sein (geeignete Trichter zum Einfüllen verwenden).
  7. Abfallbehälter stets dicht verschliessen.
  8. Abfallbehälter nur an geeigneten Stellen aufstellen und lagern (z.B. Kanister für Flüssigabfälle in einem entsprechenden Gefahrstoffschrank, Laborabzug).
  9. Hochreaktive Stoffe müssen vor der Entsorgung durch den Abfallerzeuger deaktiviert werden (z.B. Alkalimetalle, Peroxide, Metallhydride, Raney-Nickel, Metallalkyle oder Azide).
  10. Abfallbehälter regelmässig kontrollieren.
  11. Abfallbehälter nur an geeigneten Stellen aufstellen und lagern (z.B. Kanister für Flüssigabfälle in einem entsprechenden Gefahrstoffschrank, Laborabzug).
  12. Zu entsorgende Sonderabfälle dürfen keine Gase freisetzen und müssen grundsätzlich ausreagiert sein (z.B. Säure-Aufschlüsse).

(Quelle: Bafu, Swiss Recycling, ETH Zürich)

Entsorgung Sonderabfall
Kehrrichtabfuhr holt blaue Tonne

Privathaushalt

 

Kleinmengen von Sonderabfällen können i.d.R. kostenlos an entsprechenden Gemeindesammelstellen oder im Fachhandel – Medikamente in Apotheken und Drogerien – zurückgegeben werden.

Genaue Informationen zur Entsorgung Sonderabfall finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde oder bei der kantonalen Fachstelle für Abfall bzw. Sonderabfall.

Sonderabfall aus Gewerbe & Industrie

Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle mit und ohne Begleitscheinpflicht müssen über spezialisierte Sammelstellen oder Sonderabfallfirmen abgegeben werden.

Einen Überblick zu den Pflichten von Betrieben, welche Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle abgeben und entsorgen lassen müssen, liefert das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Bring-System Kartonentsorgung
Entsorgen Sie Sonderabfälle nie via Kehricht, Kanalisation oder in der Natur!

Was gehört in die Sonderabfall Entsorgung

 

  • Spraydosen wie Haarsprays und -lacke, Rasierschaum, Deodorants, Schaumfestiger
  • Medikamente
  • Druckgaspatronen
  • Reinigungsmittel, Fleckenentferner, WC-Reiniger
  • Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Dünger, Unkrautvertilger
  • Fette
  • Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser, Verdünner
  • Quecksilber, -thermometer Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
  • Frostschutzmittel (z.B. Glykol), Rostschutzmittel
  • Farben, Lacke, Laugen, Kleber, leere Farbdosen oder Kanister, ausgehärtete Lacke und Farben
  • Diverses Altöl
  • Feuerlöscher
  • Diverse Batterien
  • Leuchtstoffröhren, Glühbirnen

Am besten lagern Sie alle Sonderabfälle

  • getrennt an einem trockenen und sicheren Ort 
  • ausser Reichweite von Kindern. 
  • in der Originalverpackung oder in einem auslaufsicheren Behälter mit klarer Bezeichnung des Inhalts 

Vermischen Sie nie Produkte, die sich in verschiedenen Behältern befinden. Es können chemische Reaktionen auftreten. 

Entsorgung Sonderabfall: mit und ohne Begleitschein für Sonderabfälle

Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt den Ablauf und die Zuständigkeiten für den korrekten Umgang mit Sonderabfällen gemäss der Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die LVA gibt Auskunft darüber, ob es sich bei einem bestimmen Abfall um Sonderabfall, um anderen kontrollpflichtigen Abfall mit oder ohne Begleitscheinpflicht oder um übrige Abfälle handelt. Die Abfälle sind entsprechend ihrer Herkunft in 20 Kapitel und 110 Unterkapitel unterteilt und mit einem sechsstelligen Abfallcode versehen.

Sonderabfälle: Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikali­schen oder ihrer biologischen Eigenschaften auch im Inlandverkehr umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert.

Andere kontrollpflichtige Abfälle mit Begleitscheinpflicht: Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften auch im Inlandverkehr beschränkte besondere technische und umfassende organisatorische Massnahmen erfordert.

Inhalt, Form und Verwendung von Begleitschein für Sonderabfälle

Andere kontrollpflichtige Abfälle ohne Begleitscheinpflicht: Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften auch im Inlandverkehr beschränkte besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert.

Vorteile des Recyclings bei der Sonderabfall Entsorgung

Sonderabfälle fachgerecht zu entsorgen, ist besonders wichtig. Denn bei falscher Entsorgung (Kanalisation, Deponierung in der Natur etc.) kann eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt entstehen. Einzelne Sonderabfälle (wie z. B. Öl) können aufbereitet und wiederverwendet werden. Andere Sonderabfälle wie z. B. Medikamente dürfen nicht über den Kehricht entsorgt werden, da sie über einen Direkteintrag in Sonderabfallverbrennungsanlagen oder KVAs mit entsprechender Bewilligung verbrannt werden müssen (gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen).

 

Tabletten und Tablettenverpackungen als Sonderabfall

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