Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden
Die Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber. Laut Obligationenrecht (OR Art. 328), Arbeitsgesetz (ArG Art. 6) und Unfallversicherungsgesetz (UVG Art. 82) ist dieser verpflichtet, alle erforderlichen Schutzmassnahmen zu ergreifen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und den Arbeitsbedingungen angemessen sind.
Unsere Pressen werden nach höchsten technischen und sicherheitstechnischen Standards gefertigt. Dennoch besteht immer ein gewisses Risiko, sobald Zugang zu beweglichen, unter Druck oder unter Spannung stehenden Teilen gegeben ist – etwa bei einer Kolbenstange eines Pneumatikzylinders oder einer gespannten Feder. Bei unsachgemässer Verwendung können nicht nur die Maschine, sondern auch Gesundheit und Leben in Gefahr geraten.
Kostenlose Schulung direkt vor Ort
Wie garantieren Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden? Ein entscheidender Faktor ist die korrekte Nutzung und Bedienung der Maschinen. Damit dies auch nach einem Personalwechsel reibungslos funktioniert, bieten wir Ihnen kostenlose Schulungen an. Unsere Servicetechniker kommen zu Ihnen vor Ort und schulen Ihr Team umfassend. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um einen Termin zu vereinbaren.
4 Sicherheitshinweise beim Umgang der Presse
Maschinenschutzeinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden. Im Gefahrenfall den NOT-AUS-Schalter drücken. Die Maschine stoppt sofort.
Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf mit der Presse arbeiten. Das Lesen der Bedienungsanleitung ist Pflicht.
Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Umrüsten und Warten sind klar festzulegen. Nur so werden Fehlhandlungen - insbesondere in Gefahrensituationen - vermieden.
Die Presse darf nur für das Verpressen von Materialien verwendet werden, die ausschliesslich in der Bedienungsanleitung aufgelistet sind.